Landespflegegeld

Pflege stärken, Engagement belohnen: Das Bayerische Landespflegegeld

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

der Bayerischen Staatsregierung liegt das Thema Pflege besonders am Herzen. Mit dem Pflege-Paket für Bayern setzen wir unseren Kurs konsequent fort: Eine zukunftsfähige Pflegeinfrastruktur und die bestmögliche Unterstützung Pflegebedürftiger und pflegender Angehöriger sind für uns Auftrag und Verpflichtung.

Mit dem Landespflegegeld möchten wir ein wichtiges Signal setzen: Wir investieren dafür 400 Millionen Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch. Sie erhalten damit die Möglichkeit, sich selbst etwas Gutes zu tun oder den Menschen eine finanzielle Anerkennung zukommen zu lassen, die ihnen am nächsten stehen: ihren pflegenden Angehörigen, Freunden, Helferinnen und Helfern.

Allen, die sich in der Pflege engagieren – ob beruflich, als Angehörige oder Ehrenamtliche, gilt unser besonderer Dank für ihr herausragendes Engagement. Sie können sich darauf verlassen: Die Bayerische Staatsregierung wird auch in Zukunft nicht nachlassen, die Pflege besonders zu stärken.

Foto von Markus Söder Bayerischer Ministerpräsident

Dr. Markus Söder, MdL
Bayerischer Ministerpräsident

Judith Gerlach, MdL
Bayerische Staatsministerin für Gesundheit, Pflege und Prävention

Eine zentrale Aufgabe des LfP ist die Organisation des Bayerischen Landespflegegeldes – von der Antragsbearbeitung bis hin zur Auszahlung. Das Landespflegegeld ist Teil des umfangreichen Pflegepaketes, das die Bayerische Staatsregierung im Mai 2018 beschlossen hat. Menschen, die mit Pflegegrad 2 oder höher eingestuft wurden und ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben, haben Anspruch auf jährlich 1.000 Euro. Mit dem Landespflegegeld sollen pflegebedürftige Menschen eine Wertschätzung und eine finanzielle Unterstützung bekommen. Jährlich erhalten rund 400.000 Menschen das Bayerische Landespflegegeld.

Welche Veränderungen muss ich dem Landesamt für Pflege mitteilen?

Sie müssen jegliche für den Bezug des Landespflegegeldes relevante Veränderung unverzüglich mitteilen. Hierbei handelt es sich u.a. um die Aberkennung des Pflegegrads bzw. die Herabstufung auf Pflegegrad 1, die Ummeldung des Wohnsitzes, Kontoänderungen und Betreuerwechsel sowie das Versterben der berechtigten Person.

Eine Erhöhung des Pflegegrads über Grad 2 hinaus müssen Sie nicht mitteilen.

Die benötigten Änderungsformulare finden Sie hier:

Auszahlung des Landespflegegeldes

Die Auszahlung erfolgt im Jahr der Antragstellung nach Erlass des Bewilligungsbescheids, für die folgenden Pflegegeldjahre beginnen die Auszahlungen immer im Oktober des darauffolgenden Jahres.

Beispiel:
Sie haben am Anfang des Kalenderjahres 2023 einen Antrag auf Landespflegegeld gestellt. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2022/2023 (01.10.2022 – 30.09.2023) erfolgte kurz nach Bescheiderlass. Die Auszahlung für das Pflegegeldjahr 2023/2024 (01.10.2023 – 30.09.2024) erfolgt dann ab Oktober 2024.

Beispiel:

  • Antragstellung: Januar 2024
  • 1. Auszahlung: Februar 2024
  • 2. Auszahlung: Oktober 2025
  • 3. Auszahlung: Oktober 2026

Anspruchsvoraussetzungen

Wer bekommt das Landespflegegeld?

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 und höher mit
  • Hauptwohnsitz in Bayern
  • die einen entsprechenden Antrag stellen

Wie hoch ist das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld beträgt 1.000 Euro pro Jahr. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.

Was muss man tun, um Landespflegegeld zu erhalten?

Sie müssen einen Antrag stellen.

Wenn Ihnen bereits Landespflegegeld bewilligt wurde, müssen Sie keinen neuen Antrag auf Landespflegegeld stellen. Der Erstantrag wirkt für die folgenden Pflegegeldjahre fort, solange er nicht zurückgenommen wird.

Bis wann muss ich den Antrag stellen?

Für das abgelaufene Pflegegeldjahr (01.10.2022 bis 30.09.2023) endete die Antragsfrist am 31.12.2023. Für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2023 bis 30.09.2024) kann der Erstantrag bis 31.12.2024 gestellt werden.

Bitte beachten Sie:

Kann der Antrag bis zum 31.12. nicht vollständig eingereicht werden, ist er zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.

Wie kann ich den Antrag auf Landespflegegeld stellen?

Sie können den Antrag auf Landespflegegeld entweder online, postalisch oder per E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur stellen. Eine einfache E-Mail reicht auch bei Übermittlung des Antrags als PDF-Datei nicht aus.

Online-Antrag

Hierbei müssen Sie sich mit Ihrem Elster-Zertifikat oder dem neuen Personalausweis (nPA) anmelden. Bei dem Elster-Zertifikat handelt es sich um das Zertifikat, das Sie vom Finanzamt für Ihre Steuererklärung bekommen haben.

Antragsformular

Weitere Informationen zur Antragstellung finden Sie unter Antragstellung.

Wohin muss ich den ausgefüllten Antrag schicken?

Wenn Sie den Antrag postalisch einreichen möchten, senden Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen an:

Bayerisches Landesamt für Pflege
– Landespflegegeld –
Postfach 13 65
92203 Amberg

Alternativ senden Sie den Antrag unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur an Landespflegegeld@lfp.bayern.de. Eine einfache E-Mail reicht auch bei Übermittlung des Antrags als PDF-Datei nicht aus.

Muss der Antrag auf Landespflegegeld jedes Jahr neu gestellt werden?

Nein. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.

Was passiert mit meinen Daten?

Weitere Informationen zum Datenschutz finden sie hier.

Haben Sie weitere Fragen?

  • Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie in unseren FAQ.
  • Fragen und Nachrichten können Sie an landespflegegeld@lfp.bayern.de schicken.
  • Gerne können Sie sich auch unseren Flyer auf bestellen.bayern.de hier herunterladen.

Sie können den Antrag über unser Online-Formular oder postalisch stellen.

  • Online-Antrag auf Landespflegegeld
    Hierbei müssen Sie sich mit Ihrem Elster-Zertifikat oder dem neuen Personalausweis (nPA) anmelden. Bei dem Elster-Zertifikat handelt es sich um das Zertifikat, das Sie vom Finanzamt für Ihre Steuererklärung bekommen haben.
  • Antragsformular
    Das Antragsformular bekommen Sie hier zum Download. Sie können den Antrag nach dem Download ausdrucken und handschriftlich ausfüllen oder zunächst am Computer ausfüllen und erst dann ausdrucken.In manchen Fällen kann es sein, dass Probleme beim Ausdrucken des Antragsformulars mit der Größe der Buchstaben in den Formularfeldern auftreten. Damit die Formularfelder einwandfrei funktionieren, müssen Sie die PDF-Datei auf Ihrem Computer abspeichern und von dort aus öffnen, um den Antrag auszufüllen und anschließend auszudrucken. Wenn Sie keine Drucker haben, gibt es hier die Möglichkeit sich den Antrag kostenlos per Post zuschicken zu lassen. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragformular senden Sie bitte per Post anBayerisches Landesamt für Pflege
    – Landespflegegeld –
    Postfach 13 65
    92203 Amberg
  • Eine Antragstellung per E-Mail ist nur bei Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur möglich. In diesem Fall senden Sie den Antrag bitte an Landespflegegeld@lfp.bayern.de. Eine einfache E-Mail reicht auch bei Übermittlung des Antrags als PDF-Datei nicht aus.

Wichtige Hinweise:

  • Das Landespflegegeld muss einmalig bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des jeweiligen Pflegegeldjahres, also bis zum 31.12., beantragt werden. Kann der Antrag nicht vollständig eingereicht werden, ist er zur Fristwahrung unvollständig zu stellen.
  • Nach erfolgter Bewilligung ist eine erneute Antragstellung nicht nötig, der Antrag wirkt fort, solange er nicht zurückgenommen wird.
  • Bitte geben Sie im Antragsformular die Adresse an, an der Sie offiziell beim Einwohnermeldeamt gemeldet sind.
  • Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche die Adresse ist, bei der Sie offiziell gemeldet sind, können Sie diese bei Ihrer Gemeinde erfragen.
  • Sie müssen eine Kopie des Bescheides Ihrer Pflegekasse bzw. des Sozialhilfeträgers beilegen, aus der sich Ihr Pflegegrad ergibt. Das Gutachten des Medizinischen Dienstes reicht nicht.
  • Wenn Sie den Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen Sie zusätzlich entweder eine entsprechende Vollmacht oder eine Kopie des Betreuerausweises beilegen.
  • Wenn Sie den Antrag für Ihr Kind stellen, müssen beide Elternteile unterschreiben. Andernfalls benötigen wir einen Nachweis über die alleinige elterliche Sorge.
  • Bitte verwenden Sie keine Büro- oder Heftklammern
Das Bayerische Landespflegegeldgesetz (BayLPflGG) wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Haushaltsgesetzes 2017/2018 (2. Nachtragshaushaltsgesetz 2018 – 2. NHG 2018) beschlossen und ist rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft getreten.

Hier gelangen Sie zum Volltext des BayLPflGG

Bayerisches Landesamt für Pflege
Landespflegegeld
Postfach 13 65
92203 Amberg
09621 9669-2444
landespflegegeld@lfp.bayern.de

telefonische Service-Zeiten:
Mo-Fr, 10:00-12:00 Uhr
Mo 14:00-16:00 Uhr
Do 13:00-16:00 Uhr